| Internationale Polizei. Eine Alternative
zur militärischen Konfliktbearbeitung |
Dieses Projekt, das im März 1999
begann und im Juli 2002 erfolgreich abgeschlossen wurde,
wurde von der VolkswagenStiftung gefördert und von
Dr. Thorsten Stodiek durchgeführt. Ziel der Studie
war die Entwicklung eines Konzepts einer Internationalen
Polizei, das darüber Auskunft gibt, welche Art von
Internationaler Polizei zur Regelung bestimmter Konflikttypen
geeignet ist und mit welchen Mitteln und Befugnissen diese
Polizei versehen sein muss, um ihr Mandat erfolgreich umsetzen
zu können.
1999 wurden die theoretischen Aspekte der
Studie, wie die Charakterisierung eines Idealtyps Internationaler
Polizei sowie die Definition der Erfolgs- und Funktionsbedingungen
von internationalen Polizeieinsätzen behandelt. In
den Jahren 2000 und 2001 lag der Forschungsschwerpunkt auf
der vergleichenden Analyse von acht Polizeimissionen der
OSZE und der UNO. Untersucht wurden die Missionen in Namibia,
Kambodscha, Haiti, Ostslawonien, Bosnien-Herzegowina, Mostar
(BiH), Kosovo und Osttimor. Ziel der Fallanalysen war die
Identifizierung der Gründe für die Erfolge und
die Defizite der verschiedenen Polizeimissionen. Besonderes
Gewicht lag auf der Analyse des UNMIK-Einsatzes im Kosovo,
da UNCIVPOL in dieser Mission erstmals mit der sehr komplexen
Aufgabe bewaffneter Rechtsdurchsetzung betraut wurde. Um
die Entwicklung der Kosovo-Mission und die Ansichten der
teilnehmenden Polizisten aus erster Hand zu erfahren, unternahm
der Projektbearbeiter im Juni 2000 eine Interviewreise durch
das Kosovo. Dabei führte er eine Vielzahl von Gesprächen
mit UN-Polizeibeamten verschiedener Führungsebenen
und initiierte die Durchführung einer breit angelegten
Fragebogenaktion, die sich an Polizisten aus 53 beteiligten
Nationen richtete. Das Forschungsinteresse galt dabei sehr
unterschiedlichen Aspekten der Mission, etwa der Art der
Einsatzvorbereitung, der Kooperationsqualität mit anderen
UNMIK-Polizeikontingenten wie mit KFOR, dem Umgang mit Gefahrensituationen
und der Performanz bei der Garantie von Sicherheit und Ordnung.
2001 lag einer der Studienschwerpunkte
auf der statistischen Auswertung der ausgefüllten Fragebögen.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bildeten samt den Ergebnissen
der übrigen Fallanalysen und dem im Projekt erarbeiteten
Konzept einer Internationalen Polizei u.a. die Grundlage
der Gespräche, die der Projektmitarbeiter im OSZE-Sekretariat
und bei diversen Delegationen von OSZE-Teilnehmerstaaten
in Wien und im UN Department of Peacekeeping Operations
(DPKO) in New York führte.
Angestoßen durch diese Diskussionen galt das Augenmerk
der Forschung im Jahr 2002 vor allem der Analyse des OSZE-Engagements
im Bereich der Reform und des Aufbaus multiethnischer Polizeien
in Nachbürgerkriegsgesellschaften sowie der Definition
erforderlicher rechtlicher Grundlagen im Hinblick auf die
Entwicklung eines für Polizeimissionen global geltenden
Übergangspolizei-, und -strafrechts.
Die Studie verdeutlicht, dass eine Reihe
von Verbesserungen erforderlich sind. So weisen die empirischen
Befunde auf diverse Defizite internationaler Polizeimissionen
hin:
Bei allen Missionen herrscht beispielsweise zu Beginn ein
großer Mangel an Ausrüstung und Personal, erfüllt
das Missionspersonal vieler Mitgliedstaaten nicht die Minimalanforderungen
internationaler Einsätze, geschweige denn die speziellen
Anforderungen bestimmter polizeilicher Aufgabenbereiche,
und kommt es innerhalb der multinationalen Polizeikontingente
immer wieder zu Spannungen aufgrund kultureller Unterschiede
und differierender Rechtstraditionen der Polizisten. Folge
dieser Defizite ist vielfach ein schlechtes Auftreten einiger
Polizisten, was wiederum zu einem schlechten Ansehen bei
den lokalen Polizisten und der lokalen Bevölkerung
führt. Aufgrund unzureichender Klarheit über die
Operationsrichtlinien in der Mission, verfuhren UN-Polizisten
im Kosovo darüber hinaus im Einsatz vielfach nach den
Handlungsrichtlinien, die sie aus ihrer Heimat kannten.
Da die Vorschriften für Ermittlungstätigkeiten
von Land zu Land differieren, resultierten daraus Unsicherheiten
und teilweise auch Rechtsverletzungen, die zu einer Behinderung
der zügigen Verbrechensaufklärung führten.
Im Kosovo wurde die rechtliche Unsicherheit zudem noch dadurch
erhöht, dass sich 1999 die albanischen Richter weigerten,
das formal gültige jugoslawische Recht anzuwenden.
Es vergingen Monate, bis sich die UN-Verwaltung mit den
Kosovaren auf ein gültiges Recht verständigte.
Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen
der Studie an die Politik und die Polizeipraktiker im Hinblick
auf eine Effektivierung künftiger internationaler Polizeimissionen
zusammengefasst:
Erstens müssen die Fähigkeiten zur raschen Entsendung
von Polizeimissionen verbessert werden. Dies kann am besten
über den Ausbau des Polizeipools im Rahmen des UN Stand-by
Arrangements System erfolgen. Künftigen Polizeikontingente
müssen in Exekutiv-Missionen darüber hinaus auch
gendarmerieähnliche geschlossene Verbände angehören,
da nur diese zur effektiven – an polizeirechtlichen
Prinzipien orientierten – Kontrolle gewalthaltiger
Massenveranstaltungen geeignet sind. Der multinationale
Charakter solcher Verbände würde die Akzeptanz
dieser Einheiten weltweit fördern. Des Weiteren sollte
besonderes Gewicht auf die Einbeziehung weiblicher Polizisten
in die internationalen Kontingente gelegt werden. Polizeibeamtinnen
können gerade für die weibliche Zivilbevölkerung
eine wichtige Rolle beim Aufbau von Vertrauen gegenüber
den ausländischen Ordnungskräften spielen. Vor
allem Frauen, die in der Konfliktzeit Opfer sexueller Gewalt
wurden, werden sich bei der Aufklärung solcher Verbrechen
oft eher weiblichen Polizisten anvertrauen. Die Beispiele
von Frauenhandel und erzwungener Prostitution in Bosnien
und vor allem aktuell im Kosovo oder Misshandlungen im Familienbereich
verdeutlichen, dass es auch in der Nachkonfliktzeit viele
Szenarien gibt, in denen die weibliche Zivilbevölkerung
auf Hilfe angewiesen ist, die qualifizierter von Polizistinnen
geleistet werden kann.
Zweitens sollten die UN-Mitgliedstaaten
mit Blick auf ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau der
UN-Polizisten gemeinsame Ausbildungslehrgänge durchführen.
Drittens muss den internationalen Kontingenten
künftig ein international geltendes, von den UN legitimiertes
Übergangsstraf- und -polizeirecht an die Hand gegeben
werden, das so lange Gültigkeit besitzt, bis vor Ort
die lokalen Rechtsdurchsetzungsstrukturen geschaffen sind.
Die Studie definiert die wesentlichen Elemente eines solchen
Rechts. Darüber hinaus sollten die UN ihre Kapazitäten
zur Entsendung von Anwälten, Staatsanwälten und
Richtern erhöhen, die an der Ausarbeitung eines lokalen
Polizei-, Straf-, und Strafvollzugsrechts in den jeweiligen
Missionsgebieten mitwirken würden. Die Ergebnisse der
Studie wurden einer breiten Öffentlichkeit auf diversen
Konferenzen präsentiert.

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