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Internationale Polizei. Eine Alternative zur militärischen Konfliktbearbeitung

 

Dieses Projekt, das im März 1999 begann und im Juli 2002 erfolgreich abgeschlossen wurde, wurde von der VolkswagenStiftung gefördert und von Dr. Thorsten Stodiek durchgeführt. Ziel der Studie war die Entwicklung eines Konzepts einer Internationalen Polizei, das darüber Auskunft gibt, welche Art von Internationaler Polizei zur Regelung bestimmter Konflikttypen geeignet ist und mit welchen Mitteln und Befugnissen diese Polizei versehen sein muss, um ihr Mandat erfolgreich umsetzen zu können.

1999 wurden die theoretischen Aspekte der Studie, wie die Charakterisierung eines Idealtyps Internationaler Polizei sowie die Definition der Erfolgs- und Funktionsbedingungen von internationalen Polizeieinsätzen behandelt. In den Jahren 2000 und 2001 lag der Forschungsschwerpunkt auf der vergleichenden Analyse von acht Polizeimissionen der OSZE und der UNO. Untersucht wurden die Missionen in Namibia, Kambodscha, Haiti, Ostslawonien, Bosnien-Herzegowina, Mostar (BiH), Kosovo und Osttimor. Ziel der Fallanalysen war die Identifizierung der Gründe für die Erfolge und die Defizite der verschiedenen Polizeimissionen. Besonderes Gewicht lag auf der Analyse des UNMIK-Einsatzes im Kosovo, da UNCIVPOL in dieser Mission erstmals mit der sehr komplexen Aufgabe bewaffneter Rechtsdurchsetzung betraut wurde. Um die Entwicklung der Kosovo-Mission und die Ansichten der teilnehmenden Polizisten aus erster Hand zu erfahren, unternahm der Projektbearbeiter im Juni 2000 eine Interviewreise durch das Kosovo. Dabei führte er eine Vielzahl von Gesprächen mit UN-Polizeibeamten verschiedener Führungsebenen und initiierte die Durchführung einer breit angelegten Fragebogenaktion, die sich an Polizisten aus 53 beteiligten Nationen richtete. Das Forschungsinteresse galt dabei sehr unterschiedlichen Aspekten der Mission, etwa der Art der Einsatzvorbereitung, der Kooperationsqualität mit anderen UNMIK-Polizeikontingenten wie mit KFOR, dem Umgang mit Gefahrensituationen und der Performanz bei der Garantie von Sicherheit und Ordnung.

2001 lag einer der Studienschwerpunkte auf der statistischen Auswertung der ausgefüllten Fragebögen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bildeten samt den Ergebnissen der übrigen Fallanalysen und dem im Projekt erarbeiteten Konzept einer Internationalen Polizei u.a. die Grundlage der Gespräche, die der Projektmitarbeiter im OSZE-Sekretariat und bei diversen Delegationen von OSZE-Teilnehmerstaaten in Wien und im UN Department of Peacekeeping Operations (DPKO) in New York führte.
Angestoßen durch diese Diskussionen galt das Augenmerk der Forschung im Jahr 2002 vor allem der Analyse des OSZE-Engagements im Bereich der Reform und des Aufbaus multiethnischer Polizeien in Nachbürgerkriegsgesellschaften sowie der Definition erforderlicher rechtlicher Grundlagen im Hinblick auf die Entwicklung eines für Polizeimissionen global geltenden Übergangspolizei-, und -strafrechts.

Die Studie verdeutlicht, dass eine Reihe von Verbesserungen erforderlich sind. So weisen die empirischen Befunde auf diverse Defizite internationaler Polizeimissionen hin:
Bei allen Missionen herrscht beispielsweise zu Beginn ein großer Mangel an Ausrüstung und Personal, erfüllt das Missionspersonal vieler Mitgliedstaaten nicht die Minimalanforderungen internationaler Einsätze, geschweige denn die speziellen Anforderungen bestimmter polizeilicher Aufgabenbereiche, und kommt es innerhalb der multinationalen Polizeikontingente immer wieder zu Spannungen aufgrund kultureller Unterschiede und differierender Rechtstraditionen der Polizisten. Folge dieser Defizite ist vielfach ein schlechtes Auftreten einiger Polizisten, was wiederum zu einem schlechten Ansehen bei den lokalen Polizisten und der lokalen Bevölkerung führt. Aufgrund unzureichender Klarheit über die Operationsrichtlinien in der Mission, verfuhren UN-Polizisten im Kosovo darüber hinaus im Einsatz vielfach nach den Handlungsrichtlinien, die sie aus ihrer Heimat kannten. Da die Vorschriften für Ermittlungstätigkeiten von Land zu Land differieren, resultierten daraus Unsicherheiten und teilweise auch Rechtsverletzungen, die zu einer Behinderung der zügigen Verbrechensaufklärung führten. Im Kosovo wurde die rechtliche Unsicherheit zudem noch dadurch erhöht, dass sich 1999 die albanischen Richter weigerten, das formal gültige jugoslawische Recht anzuwenden. Es vergingen Monate, bis sich die UN-Verwaltung mit den Kosovaren auf ein gültiges Recht verständigte.

Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen der Studie an die Politik und die Polizeipraktiker im Hinblick auf eine Effektivierung künftiger internationaler Polizeimissionen zusammengefasst:
Erstens müssen die Fähigkeiten zur raschen Entsendung von Polizeimissionen verbessert werden. Dies kann am besten über den Ausbau des Polizeipools im Rahmen des UN Stand-by Arrangements System erfolgen. Künftigen Polizeikontingente müssen in Exekutiv-Missionen darüber hinaus auch gendarmerieähnliche geschlossene Verbände angehören, da nur diese zur effektiven – an polizeirechtlichen Prinzipien orientierten – Kontrolle gewalthaltiger Massenveranstaltungen geeignet sind. Der multinationale Charakter solcher Verbände würde die Akzeptanz dieser Einheiten weltweit fördern. Des Weiteren sollte besonderes Gewicht auf die Einbeziehung weiblicher Polizisten in die internationalen Kontingente gelegt werden. Polizeibeamtinnen können gerade für die weibliche Zivilbevölkerung eine wichtige Rolle beim Aufbau von Vertrauen gegenüber den ausländischen Ordnungskräften spielen. Vor allem Frauen, die in der Konfliktzeit Opfer sexueller Gewalt wurden, werden sich bei der Aufklärung solcher Verbrechen oft eher weiblichen Polizisten anvertrauen. Die Beispiele von Frauenhandel und erzwungener Prostitution in Bosnien und vor allem aktuell im Kosovo oder Misshandlungen im Familienbereich verdeutlichen, dass es auch in der Nachkonfliktzeit viele Szenarien gibt, in denen die weibliche Zivilbevölkerung auf Hilfe angewiesen ist, die qualifizierter von Polizistinnen geleistet werden kann.

Zweitens sollten die UN-Mitgliedstaaten mit Blick auf ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau der UN-Polizisten gemeinsame Ausbildungslehrgänge durchführen.

Drittens muss den internationalen Kontingenten künftig ein international geltendes, von den UN legitimiertes Übergangsstraf- und -polizeirecht an die Hand gegeben werden, das so lange Gültigkeit besitzt, bis vor Ort die lokalen Rechtsdurchsetzungsstrukturen geschaffen sind. Die Studie definiert die wesentlichen Elemente eines solchen Rechts. Darüber hinaus sollten die UN ihre Kapazitäten zur Entsendung von Anwälten, Staatsanwälten und Richtern erhöhen, die an der Ausarbeitung eines lokalen Polizei-, Straf-, und Strafvollzugsrechts in den jeweiligen Missionsgebieten mitwirken würden. Die Ergebnisse der Studie wurden einer breiten Öffentlichkeit auf diversen Konferenzen präsentiert.

Publikationen aus dem Projekt
Weiterführende Literatur

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